Wer im Anwendungsbereich der DSGVO personenbezogene Daten durch Dienstleister verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser Teil unserer DIY‑Datenschutzreihe erklärt kompakt, worauf es wirklich ankommt und was der Unterschied zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ist.