Word, Excel und Power Point sind aus deutschen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Microsoft Office hatte laut einer Studie schon im Jahr 2020 einen Marktanteil von 85%. Trotzdem stellte die Datenschutzkonferenz 2022 fest, dass Microsoft seine rechtlichen Pflichten in gewissen Punkten nicht erfüllt. Was die DSK kritisiert und was sich seit dem verändert hat, lesen Sie…
Im letzten Teil der Serie DIY Datenschutz schließt sich der Kreis: Wir haben gesehen, dass man vieles alleine machen kann, aber ein Datenschutzbeauftragter schafft Sicherheit und entlastet. Wann das Bestellen eines DSB Pflicht ist und was seine Aufgaben sind, lesen Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
Betroffene können an Verantwortliche herantreten und nachfragen, ob dort eigene personenbezogene Daten verarbeitet werden. Falls ja, ist Auskunft über diese Daten zu erteilen. Was in dieser Auskunft stehen muss und was Verantwortliche sonst beachten müssen, wird im neuen Blogbeitrag erklärt.
Wer im Anwendungsbereich der DSGVO personenbezogene Daten durch Dienstleister verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser Teil unserer DIY‑Datenschutzreihe erklärt kompakt, worauf es wirklich ankommt und was der Unterschied zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ist.
Die Einwilligung wird oft als Königin der Rechtsgrundlagen wahrgenommen. Doch ist sie voller Fallstricke. Dieser Beitrag zeigt, warum Unternehmen besser auf andere Rechtsgrundlagen setzen sollten und welche Alternativen die DSGVO bietet.
Datenpannen können für Unternehmen eine echte Herausforderung sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte im Ernstfall notwendig sind – praxisnah und verständlich erklärt im 4. Teil von DIY Datenschutz.
KI kann bei der Erstellung von Datenschutzunterlagen unterstützen, das birgt aber Risiken. Dieser Beitrag zeigt, wo KI helfen kann und wo Vorsicht geboten ist.
Überwachungskameras sind allgegenwärtig. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ihr Einsatz jedoch nicht immer zulässig. Dieser Beitrag erklärt die Rechtsgrundlagen, Dokumentationspflichten und typische Fallstricke.
Es geht weiter mit unserer Selbsthilfeserie „Wie kriegen wir die Seiten voll?“. Im zweiten Teil geht es um das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Wir zeigen, welche Pflichtangaben gemäß DSGVO hineingehören, welche zusätzlichen Informationen sinnvoll sind und wie Sie Ihr VVT erfassen, übertragen und pflegen.