ÜBER UNS
Philipp Gärtner – Rechtsanwalt
Direkt nach erfolgreich abgelegtem zweiten Staatsexamen verbrachte er ein Jahr in Fukuoka, Japan. Dort lernte er die Sprache, bereiste das Land und knüpfte viele Kontakte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland entschloss er sich zu einem Masterstudium der Japanologie. Aufgrund seiner umfassenden sprachlichen und kulturellen Vorkenntnisse wurde ihm dies auch ohne den normalerweise obligatorischen Bachelorabschluss gestattet. Die höchste Stufe N1 des Japanese Language Proficiency Tests (kurz JPLT) legte er bereits im 1. Semester ab. Mit einer rechtsvergleichenden Masterarbeit schloss er das Studium als einer der fünf Jahrgangsbesten ab.
Bis sich die Leidenschaft für Japan mit dem Beruf verbinden lässt, sollte allerdings noch einige Zeit vergehen, denn seine Karriere begann er bei einer der zehn besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands.
In seiner nächsten Station als Syndikusrechtsanwalt bei einem führenden Hoteleigentümer und -betreiber in Europa übernahm er neben seinen Aufgaben als Experte für Datenschutz und Compliance in der DACH Region unter anderem auch die allgemeine Rechtsberatung der Hotels.
Nach einer sehr lehrreichen und prägenden Zeit in einer Kanzlei für Datenschutz und IT-Recht war die Chance da – in der eigenen Rechtsanwaltskanzlei lassen sich die gesammelten Erfahrungen und Kompetenzen vereinen und sich ein Umfeld aus den besten Themen seiner Arbeitswelt schaffen.

Qualifikationen
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter TÜV SÜD-zertifiziert
Master of Arts Japanologie
Japanese Language Proficiency Test (JLPT) Level N1
Mitgliedschaften
Deutsch-Japanische Juristenvereinigung
Deutscher Anwaltverein
DJW (Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis)
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Das Team
Wir möchten, dass sich unser Rechtsanwalt voll auf Ihre Anliegen konzentrieren kann. Daher haben wir ihm einige Aufgaben abgenommen und in unsere eigenen professionellen Hände gelegt. Das Team kann nicht nur mit besonderer Expertise im Projekt Management und Marketing aufwarten, sondern besteht zudem aus Japanologen mit Japanerfahrung und japanischen Sprachkenntnissen. So können wir eine umfassende Betreuung unserer Mandanten sicherstellen – ob mit oder ohne Japankontext.

