DATENSCHUTZ UND IT-RECHT

Sie möchten Ihr IT-Projekt rechtssicher gestalten? Sie fragen sich, ob Ihr Unternehmen datenschutzrechtskonform aufgestellt ist? Sie möchten ein neues Tool in Ihre bestehende Infrastruktur implementieren?
Wir finden gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV SÜD)

Ich unterstütze Unternehmen deutschlandweit bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften in der täglichen Praxis. Dabei greife ich auf umfassende Erfahrungen mit dem Datenschutz in einem multinationalen Unternehmen zurück. Die Einführung europaweiter Projekte mit Blick auf den Datenschutz, die Einhaltung des Datenschutzes bei Unternehmenstransaktionen oder die datenschutzkonforme Einbindung von Dienstleistern – alles mit Struktur, pragmatisch und mit einem Auge dafür, was Priorität haben sollte, und was nicht.

Vorteil: Als Rechtsanwalt kann ich eine umfassende rechtliche Einordnung und Beratung bieten – gerade in Schnittpunkten zwischen Datenschutzrecht und Arbeitsrecht, Softwarevertragsrecht und den rechtlichen Aspekten von KI-Nutzung.

BASIS

Leistungen im Grundpaket:

  • Meldung der Bestellung an Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Meldung von Datenpannen bei Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Maßnahmeempfehlungen

PLUS

Leistungen wie BASIS, zzgl.:

  • 1h Set-up Call inkl.
  • 1h Beratung monatlich inkl.
  • Regelmäßige Informationen zu relevanten datenschutzrechtlichen Änderungen

PRO

Leistungen wie PLUS, zzgl.:

  • 2h Beratung monatlich inkl.
  • Halbjährliches Teams-Meeting
  • Jährliche Mitarbeiterschulung (online)
  • Priorisierte Bearbeitung von Datenschutzanfragen

350 EUR
(monatlich, zzgl. USt.)

600 EUR
(monatlich, zzgl. USt.)

800 EUR
(monatlich, zzgl. USt.)

Alle Pakete können monatlich gekündigt werden.

DIY Datenschutzserie: Wie kriegen wir die Seiten voll?

Niemand mag Datenschutz. Datenschutz ist kompliziert, aufwändig und einer der Hauptgründe, wenn danach gefragt wird, warum etwas „nicht geht“. Zu viele Unternehmen vernachlässigen das Thema und die meisten wissen das auch. Es fehlt schlicht an Zeit, Ressourcen und oft sogar am Problembewusstsein – auch 8 Jahre nach Einführung der DSGVO. Und die meisten Menschen lesen diese langen Texte sowieso nicht.

Gleichzeitig ist es erschreckend, dass in vielen Fällen wirklich jedes Bewusstsein für den Datenschutz fehlt. Da werden Videokameras in Restaurants und Bäckereien installiert, ohne dass es einen Hinweis gibt. Es gibt seitenlange Datenschutzerklärungen mit Links im Inhaltsverzeichnis, die bei einem Klick nicht zur entsprechenden Stelle der Erklärung führen, sondern auf die Website eines Datenschutzgenerators. Die Geburtstage von Mitarbeitern werden munter an Externe herausgegeben und in Datenschutzinformationen die Existenz eines Datenschutzbeauftragten behauptet, obwohl gar keiner bestellt wurde.

Das muss doch anders auch gehen. Auch ohne einen Rechtsanwalt dafür zu bezahlen, kann man sich einigermaßen aufstellen. Natürlich kommt man nicht darum herum, Ressourcen bereitzustellen. Aber mit etwas Pragmatismus kann man sich das Leben deutlich leichter machen und damit das Bußgeldrisiko senken, aber vor allem das Vertrauen von Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern stärken.

Das Internet ist voll mit Anleitungen und Mustern zum Datenschutzrecht. Wer möchte, kann sich mit relativ wenig Aufwand Zugang zu Wissen verschaffen. Das Wissen über die Vorschriften allein hilft aber nur bedingt weiter. Entscheidend ist, dass Unternehmen sich eine datenschutzrechtliche Dokumentation aufbauen. Input ist gut, aber wichtiger noch ist der Output. Kunden und Lieferanten, Mitarbeiter und Datenschutzbehörden fragen nicht, was Sie wissen, sondern was Sie an Text vorweisen können.

Für all diejenigen, die die Grundlagen des Datenschutzes selbst in die Hand nehmen möchten, haben wir unsere DIY Datenschutzserie entwickelt und in insgesamt 9 Blogbeiträgen alle wichtigen und datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen besprochen.