KI-BERATUNG: Rechtssicher in die Zukunft
Nach einer bitkom-Studie nutzt bereits mehr als jedes dritte Unternehmen KI. Tatsächlich dürften es deutlich mehr sein. Denn viele Beschäftigte setzen ChatGPT, Gemini oder andere Tools im Arbeitsalltag ein, ohne dass es klare unternehmensinterne Regeln gibt. E-Mails werden formuliert, Dokumente zusammengefasst, Ideen generiert – oft weiß die Unternehmensleitung nicht einmal davon.
Das ist riskant.
Szenario 1: Vertraulichkeit geht verloren
Ein Mitarbeiter kopiert einen vollständigen Kundenvertrag oder interne Kalkulationsdaten in ein KI-Tool – zur Bequemlichkeit. Ihm ist nicht bewusst, dass diese Informationen damit das Unternehmen verlassen.
Folge: Verstoß gegen Geheimhaltungs- und Datenschutzvorschriften, Vertrauensverlust bei Kunden, Schadensersatzforderungen.
Szenario 2: Fehlerhafte KI-Ausgaben
Ein Mitarbeiter lässt sich von der KI eine Analyse erstellen. Die KI klingt überzeugend, liefert aber falsche Fakten. Der Mitarbeiter erkennt den Fehler nicht.
Folge: Geschäftsentscheidungen aufgrund falscher Informationen, finanzielle Nachteile, Haftungsrisiken.
Szenario 3: Unbekannte Compliance-Pflichten
Ihr Unternehmen setzt ein KI-System zur Bewerberauswahl ein. Was Sie nicht wissen: Das System fällt in die Hochrisiko-Kategorie der KI-Verordnung.
Folge: Verstoß gegen die KI-VO, Bußgeldrisiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Die KI-Verordnung: Was auf Sie zukommt
Ab August 2026 greifen die verschärften Vorschriften der europäischen KI-Verordnung für Hochrisiko-KI-Systeme. Aber auch für die Nutzung von allgemeinen KI-Systemen gelten bereits Anforderungen:
∙ Interne Richtlinien: Klare Regeln zu Zweck und Einsatzbereichen von KI im Unternehmen
∙ Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Weiterbildung zu technischen und rechtlichen Aspekten sowie kritischem Umgang mit KI
∙ Besondere Pflichten bei Hochrisiko-KI: Umfassende technische und organisatorische Maßnahmen, Dokumentationspflichten, Meldepflichten gegenüber Behörden
Achtung: Sie können als Betreiber in die Rolle des Anbieters rutschen – das bringt noch weitreichendere Verpflichtungen mit sich
So unterstütze ich Sie
Ich helfe Ihnen, KI rechtssicher in Ihrem Unternehmen einzusetzen – praxisorientiert und auf Ihre individuellen Prozesse zugeschnitten:
✓ Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden in Ihrem Unternehmen genutzt – offiziell und inoffiziell?
✓ Risikoanalyse: Ist Ihr Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen? Welche Pflichten treffen Sie konkret?
✓ Umsetzungsbegleitung: Entwicklung praktischer Richtlinien, Schulungskonzepte und Compliance-Maßnahmen
✓ Kontinuierliche Beratung: KI entwickelt sich rasant – ich halte Sie auf dem aktuellen Stand
Mein Ansatz: Keine theoretischen Gutachten, sondern umsetzbare Lösungen, die Ihr Unternehmen schützen und gleichzeitig die Chancen von KI nutzbar machen.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, wo Ihr Unternehmen steht und welcher Handlungsbedarf besteht.
2 in 1: Datenschutzbeauftragter (DSB) & KI-Beratung
Entscheiden Sie sich für mich als Ihren externen Datenschutzbeauftragten und profitieren Sie:
- Ersparnis: Kosten für Bestandsaufnahme und Onboarding fällt nicht doppelt an.
- Expertenberatung aus einer Hand: Sie müssen sich nicht mit zwei Dienstleistern auseinandersetzen.
- Weniger Aufwand: Nur ein Externer muss Ihr Unternehmen kennen lernen.

